Wenn Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, dann müssen Sie Belegnummern vergeben. Bei Einnahme-Überschussrechnern ist die Vergabe von Belegnummern, insbesondere bei vielen Belegen, zu empfehlen. Sie können die sog. Buchungskreise (vgl. Buchungskreise) unterschiedlich nummerieren, z. B. Bank, Kasse, Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Ausgangsrechnungen müssen nummeriert werden (vgl. Rechnungsanforderung). Sie können auch die Nummerierung der Bankauszüge verwenden. Für die Kassenbelege müssen Sie eigenen Nummern vergeben. Bitte geben Sie im Menü <Verwaltung|Belegnummern> Ihre Belegnummernkreise ein.