Als Offene Posten Buchhaltung bezeichnet man die Verwaltung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Bei der Einnahme-Überschussrechnung muss man keine OP-
Buchhaltung führen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass man steuerrechtlich bilanzieren muss, wenn im Endeffekt eine doppelte Buchführung vorliegt. Es kann durchaus sinnvoll sein seine Rechnungen zu verwalten (automatisiertes Mahnwesen). Bei der Einnahme-Überschussrechnung führt man wie folgt OP: Zunächst legt man einen weiteres Konto für einen Zwischendebitor (Debitor = Schuldner) an. Dieses Konto ist von der Kategorie ein Interimskonto (temporäres Konto) und es erfolgt keine Zuordnung zur EÜR. Beim Rechnungsausgang wird der Debitor XY an den Zwischendebitor gebucht und bei Zahlungseingang wird Bank an Umsatzerlöse sowie zum Ausgleich des Debitorenkonto Zwischendebitor an Debitor A gebucht.