Steuersätze
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Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Steuerberater, welcher Steuersatz auf Ihre Umsätze anzuwenden ist, bzw. ob diese steuerfrei sind. Sie können die Steuersätze unter <Verwaltung|Steuersätze> neu anlegen, ändern bzw. löschen.
Für alle Konten, die normalerweise der Umsatzsteuer unterliegen (bestimmte Einnahmen und Ausgaben, nicht Anlagevermögen), sind die Steuersätze unter <Verwaltung|Konten> hinterlegt.

Bei allen anderen Konten werden die Steuersätze nicht automatisch in der Buchungsmaske angezeigt. Bitte achten Sie für einen korrekten Ausdruck der Umsatzsteuer-Voranmeldung unbedingt darauf, dass für alle Umsatz- und Vorsteuerkonten die jeweiligen Positionen der Umsatzsteuer-Voranmeldung hinterlegt sind. In den vorgegebenen Kontenrahmen sind die Umsatzsteuer-Positionen bereits unverbindlich hinterlegt. Für Konten die nicht der Umsatzsteuer unterliegen (z. B. Bank) wird die Auswahl der Steuersätze nicht angezeigt. Für den korrekten Export der Buchungsdaten zu Ihrem Steuerberater (DATEV) hat der MS-Buchhalter die entsprechenden DATEV-Steuerschlüssel hinterlegt. Das Programm Lexware buchhalter pro überträgt beim Export der Buchungsdaten alle DATEV-Steuerschlüssel automatisch. Bei Steuerautomatikkonten darf dieser manuelle Steuerschlüssel jedoch exportiert verwendet werden. Die DATEV-Steuerschlüssel können Sie aus der Tabelle entnehmen:

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